
Prof. Dr. Aaron Langenfeld

Prof. Dr. Stephan Wahle

Prof. Dr. Dr. Andreas Koritensky

Die Theologische Fakultät Paderborn ist eine staatlich anerkannte Hochschule in Trägerschaft des Erzbischöflichen Stuhls Paderborn. Sie steht in der Rechtstradition der 1614 gegründeten Jesuitenuniversität und ist damit die älteste Hochschule Westfalens.
Die derzeit geltenden Statuten der Theologischen Fakultät datieren vom 8. September 2006. Der Erzbischof von Paderborn, Dr. Udo Markus Bentz, ist Magnus Cancellarius der Fakultät. Die Fakultät hat das Recht der Selbstverwaltung. Unter der Vigilanz des Magnus Cancellarius berät und entscheidet die Fakultätskonferenz alle wichtigen Fragen nach Maßgabe der Statuten der Fakultät und des geltenden Hochschulrechts. Neben dem Magnus Cancellarius gehören der Rektor, der Prorektor, der Sekretär und der Quästor zur Leitung der Theologischen Fakultät.
Die Fakultätskonferenz ist das kollegiale Leitungsorgan der Fakultät. Mitglieder der Fakultätskonferenz sind die ordentlichen und außerordentlichen Professoren, Lehrstuhlvertreter, je ein Vertreter der Lehrbeauftragten und der Wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie vier Vertreter der Studierendenschaft. Den Vorsitz führt jeweils der amtierende Rektor, der aus der Mitte der ordentlichen und außerordentlichen Professoren von der Fakultätskonferenz gewählt wird.
Der AStA (Allgemeiner-Studierenden-Ausschuss) und das StuPa (Studierenden-Parlament) sind die Gremien der studentischen Selbstverwaltung an der ThF.