Wintersemester 2024/25
Freitag, 03. Januar 2025
– Ablauf der Anmeldefrist für mündliche und schriftliche Prüfungen (auch für Uni-Studierende):
- Es ist zu vermerken, ob der Termin am Ende des Wintersemesters 2024/25 oder zu Beginn des Sommersemesters 2025 gewählt wird. Fehlt diese Angabe, gilt die Anmeldung zum Ende des Wintersemesters.
- Für eine Wiederholungsprüfung ist immer ein neues Anmeldeformular einzureichen; unter „Bemerkungen“ ist anzugeben, dass es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt.
- Wurde bereits ein Teil eines Moduls abgeprüft (v.a. im Freisemester), ist dies auf der Prüfungsanmeldung zu vermerken und diese ausdrücklich als „Ergänzungsprüfung“ zu kennzeichnen. Fehlt der Hinweis auf bereits abgeprüfte Teile, gilt die Anmeldung unwiderruflich für das gesamte Modul.
- Andere Anmeldungen zur Prüfung nur eines Teiles eines Moduls müssen persönlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abgegeben werden.
- Aufgrund des Übergangs vom alten zum neuen Modulhandbuch gilt folgende Regel für die Module 6 und 14: Wer Modul 14 nach dem alten Modulhandbuch mit zwei Vorlesungen absolviert hat, muss Modul 6 mit allen fünf Teilprüfungen ablegen. Wer Modul 6 in diesem Semester ohne die philosophische Anthropologie ablegt, meldet sich im kommenden Semester in Modul 14 für alle drei Vorlesungen nach dem neuen Modulhandbuch an. Bitte vermerken Sie daher bei Anmeldung zu Modul 6, in welcher Variante (mit oder ohne die Philosophie) Sie geprüft werden wollen.
Freitag, 24. Januar 2025
- Ablauf der Frist für die Abmeldung von Prüfungen zum Ende des Wintersemesters
Montag, 03. Februar 2025
- Beginn der Prüfungen
Freitag, 28. Februar 2025
- Ablauf der Frist für die Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung zu Beginn des Sommersemesters 2025 (2. Prüfungstermin)
Freitag, 21. März 2025
- Ablauf der Frist für die Abmeldung von Prüfungen zu Beginn des Wintersemesters
Montag, 31. März 2025
- Beginn der Prüfungen (2. Prüfungstermin)