Nachteilsausgleich
Studierende mit einer chronischen oder länger andauernden Erkrankung oder Behinderung, die die Teilnahme an Prüfungen erschwert (z. B. Legasthenie, ADHS), können einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, um eine bedarfsgerechte Anpassung der Prüfungszeiten und -fristen zu erwirken. Hierfür kann der Prüfungsausschuss einen Nachweis (z. B. eine ärztliche Bescheinigung) verlangen.
Auch Studierende, die sich in einer besonderen Lebenssituation befinden (z. B. Elternzeit, Pflege naher Angehöriger), können einen Nachteilsausgleich beantragen und so ihre Teilnahme an Prüfungen erleichtern.
Wichtig dabei ist: Ein Nachteilsausgleich dient der Gleichstellung der Studierenden im Hinblick auf die technische Fähigkeit zur Erbringung der geforderten Leistungen. Daher darf ein Ausgleich nicht die in der Prüfung geforderten Kompetenzen betreffen, sondern nur die Prüfungsumstände wie Zeit, Dauer und Art der Durchführung.
Vorgehen für einen Nachteilsausgleich
Um eine Anpassung der Prüfungsform zu erwirken, können Studierenden während der Anmeldephase für Prüfungen einen Antrag auf Nachteilsausgleich an den/die Vorsitzende(n) des Prüfungsausschusses stellen. Diesem Antrag kann eine gesundheitliche Bescheinigung als Nachweis angefügt werden. Der Prüfungsausschuss kann diesen Nachweis nachträglich einfordern. Der Nachweis sollte die gesundheitliche Beeinträchtigung durch ein Fachpersonal bescheinigen, möglichst aktuell und für medizinische Laien verständlich sein. Auf Basis des Nachweises wird geprüft, inwieweit sich die Beeinträchtigung auf die Erbringung der für die jeweiligen Module geforderten Leistungen auswirkt und ob die Beeinträchtigung zeitlich begrenzt auftritt oder sich über das gesamte Studium erstreckt.
Mögliche Formen eines Nachteilsausgleichs:
- Nichtberücksichtigung von Rechtschreibfehlern in schriftlichen Prüfungen
- Verschiebung von Prüfungsterminen
- Verlängerung der Abgabefrist für Seminar- und Abschlussarbeiten
- Verlängerung der Prüfungszeit
- Hinzuziehen einer Hilfsperson bei körperlichen Beeinträchtigungen
- Bereitstellung eines Fakultäts-Notebooks als technisches Hilfsmittel (hierdurch darf kein Vorteil entstehen)