Auslandstätigkeiten

Hochschulpersonal (Hochschullehrkräfte und Verwaltungspersonal) kann mit Erasmus+ Mobilitäten ins Ausland durchführen, um so internationale Erfahrungen zu sammeln und weltweit zukunftsorientierte und relevante Fähigkeiten zu erwerben. Ein Lehraufenthalt ermöglicht es allen Lehrkräften einer Hochschule oder Personal aus Unternehmen, an einer Partnerhochschule im Ausland zu lehren, ein Schulungsaufenthalt ermöglicht es allen Angehörigen des Personals einer Hochschule an einer Schulungsaktivität im Ausland teilzunehmen, die für ihre tägliche Arbeit an der Hochschule relevant ist. Die Aktivität muss einen Bezug zur beruflichen Fortbildung des Personals aufweisen und Anforderungen hinsichtlich der Lernergebnisse und persönlichen Entwicklung erfüllen.

Dauer der Mobilität

  • Lehr- und Unterrichtszwecke (STA)/Fort- und Weiterbildungszwecke (STT):
    • 2–60 Tage (in Programmländer)
    • 5–60 Tage (in Partnerländer) + zeitlich unbegrenzte virtuelle Komponente (optional)
  • Lehrdeputat: 8 Stunden pro Woche
  • Eingeladenes Unternehmenspersonal (STA2):
    • 1–60 Tage + zeitlich unbegrenzte virtuelle Komponente (optional)
  • Gemischte Mobilität (Blended Intensity Format):
    • 5–30 Tage + zeitlich unbegrenzte verpflichtende virtuelle Komponente

Voraussetzungen für eine Mobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken

Alle beteiligten Hochschulen in den Programmländern besitzen eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE); alle aufnehmenden Hochschulen in den Partnerländern sind von einer zuständigen Behörde anerkannt und haben vor Beginn der Mobilitätsphase interinstitutionelle Vereinbarungen (Inter-Institutional Agreement) mit der Heimathochschule geschlossen.

Bei eingeladenem Unternehmenspersonal muss die aufnehmende Organisation eine Hochschule in einem Programmland sein, das Personal kann öffentlichen oder privaten Organisationen (ohne ECHE) in einem Programmland entstammen, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig sind. Beispiele für solche Organisationen sind:

  • Öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen
  • Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
  • Sozialpartner oder sonstige Vertreter des Arbeitsmarkts (u.a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände, Gewerkschaften)
  • Forschungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • Schulen, Institute, Bildungszentren
  • Gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
  • Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen

Voraussetzungen für eine Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Alle beteiligten Hochschulen in den Programmländern besitzen eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE); alle aufnehmenden Hochschulen in den Partnerländern sind von einer zuständigen Behörde anerkannt und haben vor Beginn der Mobilitätsphase interinstitutionelle Vereinbarungen mit der Heimathochschule geschlossen.

Die aufnehmenden Organisationen sind als öffentliche oder private Organisationen in einem Programm- oder Partnerland auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation tätig.

 

Finanzierungsmöglichkeiten

  • Gruppe 1 (180 Euro / Tag): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden; ferner die Partnerländer Andorra, Monaco, Vatikan Staat, Färöer-Inseln, Großbritannien, Schweiz (bis Tag 14, danach 126 Euro / Tag).
  • Gruppe 2 (160 Euro / Tag): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern; ferner die Partnerländer Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt (bis Tag 14, danach 112 Euro / Tag).
  • Gruppe 3 (140 Euro / Tag): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.
  • Gruppe 4 (190 Euro / Tag): Partnerländer (= Drittstaaten)

 

Unterstützung bei Reisekosten (Betrag in Klammern: Green Travel – Bus/Bahn/Fahrgemeinschaft)

  • 10 km – 99 km mit 23 Euro
  • 100 km – 499 km mit 180 Euro (210 Euro)
  • 500 km – 1.999 km mit 275 Euro (320 Euro)
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 Euro (410 Euro)
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 Euro (610 Euro)
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 Euro
  • 8.000 km und mehr mit 1.500 Euro

 

Antrag & weitere Informationen

Eine geplante Mobilität sollte immer bis spätestens Mitte Januar für das laufende Jahr mit dem Studienreferat abgestimmt sein, damit rechtzeitig die notwendigen Förderanträge gestellt werden können. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten im Ausland und Kontakte zu den Partnerhochschulen erhalten Sie ebenfalls im Studienreferat.

Ansprechperson

© ThF PB

Svenja Schumacher, M.A.

Referentin Studienangelegenheiten
Telefon: +49 5251 121-737