Die Kirche will ein Ort des Vertrauens für alle Menschen sein und sie hat insbesondere den Auftrag, für schutz- und zuwendungsbedürftige Personen einzutreten. Diesem Ziel entsprechend ist es ihre innere Pflicht, umfassende Maßnahmen gegen jede Form von Machtmissbrauch und Gewalt zu ergreifen. Ein solcher Missbrauch, sei es durch sexualisierte, spirituelle oder andere Formen der Gewalt, untergräbt das Vertrauen, das in kirchliche – und in unserem Fall auch akademische – Institutionen gesetzt wird. Die Kirche und ihre Einrichtungen haben daher eine besondere Verantwortung, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln, um ein respektvolles und sicheres Miteinander zu gewährleisten.
In diesem Sinne hat die Fakultätskonferenz in ihrer Sitzung am 4. November 2024 ein vorläufiges Mantelschutzkonzept verabschiedet, das gezielte Präventions- und Interventionsmaßnahmen umfasst, um Machtmissbrauch in jeglicher Form wirksam zu verhindern und zu ahnden.
Das Schutzkonzept basiert auf den grundlegenden diözesanen und hauseigenen Ordnungen sowie grundlegenden Richtlinien zum Umgang mit problematischen Abhängigkeitsverhältnissen an öffentlichen Hochschulen. Es soll dabei helfen, die gegenseitige Achtung und das Vertrauen in unserer Hochschule zu stärken und durch klare Verhaltensregeln, Ansprechstrukturen und Meldewege einen wertschätzenden und sicheren Umgang für alle zu gewährleisten.