Die Habilitation schließt an das eigenständige wissenschaftliche Arbeiten, das in der Promotion erfolgreich unter Beweis gestellt wurde, an und zielt auf die wissenschaftliche Lehrbefähigung für eine theologische Disziplin. Dabei gilt es, neben der Aneignung entsprechender wissenschaftlicher Fähigkeiten auch hochschuldidaktische Kompetenzen zu erlangen und nachzuweisen.
Voraussetzungen für eine Habilitation an der Theologischen Fakultät Paderborn
- Der Grad eines Doktors der Theologie einer deutschen katholisch-theologischen Fakultät, der in der Regel wenigstens mit der Note magna cum laude erworben sein muss.
- Die Veröffentlichung der Dissertation und der Nachweis einer weitergehenden wissenschaftlichen Tätigkeit nach der Promotion.
- In der Regel eine dreijährige Berufstätigkeit außerhalb einer Hochschule. Vorbereitungsdienste auf den pastoralen Dienst (z. B. Diakonat) werden auf diese Zeit angerechnet.