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Promotionsstudium

Sie möchten sich nach einem Studium in der Theologie noch weiter qualifizieren?

Sie haben das Gefühl, dass eine weitere theologische Profilierung für Ihren Beruf hilfreich sein könnte?

Dann informieren Sie sich jetzt über das Promotionsstudium an der Theologischen Fakultät Paderborn!

Voraussetzungen für ein Promotionsstudium an der Theologischen Fakultät Paderborn

  • Abgeschlossene Studium Magister/Diplom/Lizentiat/Master of Education
  • Dissertationsvorhaben in einem Fach, das an der Theologischen Fakultät Paderborn gelehrt wird
  • Immatrikulation und mindestens 2 Semester weiterführendes Studium an der Theologischen Fakultät Paderborn
  • Für Absovent(inn)en des M.Ed. mit kath. Theologie ist ein erweitertes Rigorosum vorgesehen. Die Erweiterungsprüfungen können auf Antrag ins Promotionsstudium vorgezogen werden (s. Promotionsordnung).

Besonderheiten bei Promotionen in Kooperation

Die Theologische Fakultät Paderborn unterhält bestehende Kooperationsverträge mit den folgenden Einrichtungen:

  • Institut für Katholische Theologie, Universität Hildesheim
  • Institut für Katholische Theologie, Universität Paderborn
  • Seminar für Katholische Theologie, Universität Siegen
  • Institut für Katholische Theologie, Technische Universität Dortmund

Für Promotionsstudierende, die innerhalb einer solchen Kooperation ihre Promotion durchführen, gelten folgende Sonderregelungen:

  • Als Hauptreferent kann der/die Betreuer(in) der kooperierenden Hochschule gewählt werden, Koreferent ist in diesem Fall der/die Fachvertreter(in) an der Theologischen Fakultät.
  • Der/die externe Betreuer(in) kann ebenfalls als Prüfer(in) für das Rigorosum im Fach der Dissertation bestellt werden.
  • Die notwendigen acht begleitenden Lehrveranstaltungen können auch an der kooperierenden Hochschule belegt werden. Zwei der vier qualifizierten Seminarleistungen können anerkannt werden.

Nähere Informationen zu den Kooperationspartnern erhalten Sie hier:

Beratung

Zur Absprache der geplanten Betreuer(inn)en, Prüfung der Qualifikationen und Zuordnung der Fächer für das Rigorosum vereinbaren Sie bitte zu Beginn Ihres Promotionsprojektes einen Termin mit Svenja Schumacher, Studienreferentin. Hier können Sie im Voraus klären, welche Zusatzqualifikationen notwendig sind, ob Ihre Fächerzuordnung der PromO (s.u.) entspricht und wie Sie die Abgabe der Dissertation am besten zeitlich abstimmen.

© ThF PB

Svenja Schumacher, M.A.

Referentin Studienangelegenheiten
Telefon: +49 5251 121-737

Zeitlicher Ablauf des Promotionsverfahrens:

  1. Fach & Betreuer(inn)en suchen
  2. Immatrikulation an der Theologischen Fakultät Paderborn
  3. Weiterführendes Studium & Anfertigen der Dissertation
  4. Antrag auf Eröffnung des Verfahrens & Abgabe der Dissertation
  5. Zuteilung der Fächer & Haupt- & Koreferent in der Fakultätskonferenz
  6. Anfertigen der Gutachten durch die Referenten (3 Monate)
  7. Auslage der Gutachten (2 Wochen, davon mind. eine in der Vorlesungszeit)
  8. Abstimmung über Annahme/Ablehnung der Dissertation in der Fakultätskonferenz
  9. Bei Annahme: Zulassung zum Rigorosum (innerhalb von 12 Monaten)
  10. Bestimmung der Endnote in der Fakultätskonferenz
  11. Abgabe von 5 unentgeltlichen Exemplaren (innerhalb von 2 Jahren nach Feststellung der Note)
  12. Ablegen der Professio fidei & Verleihung der Urkunde

Formalia des Promotionsstudiengangs

Nach Abschluss des Promotionsstudiums und mit dem Einreichen der Dissertation:

  • Formloser Antrag an den Rektor: Vorschlag für Haupt- und Koreferent, Vorschlag für Fächer des Rigorosums
  • Dissertation in vierfacher Ausführung
  • Eidesstattliche Erklärung
  • Lebenslauf
  • Scheine der besuchten Veranstaltungen, Nachweis über unbenotete Veranstaltungen
  • Vier qualifizierte Studienleistungen aus Seminaren (Die Anerkennung von zwei Studienleistungen, die an anderen Universitäten erworben wurden und noch nicht für das qualifizierende Studium (Mag. Theol., M.Ed.) angerechnet worden sind, ist möglich. Beachten Sie bitte die Regeln zu den Fächergruppen.)
  • Nachweis für Latein-, Griechisch- und Hebräischkenntnisse
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Nihil obstat („Nichts steht im Wege“) des Ordniarius proprius (in der Regel der Ortsbischof des Wohnortes)