Nach Abschluss des Promotionsstudiums und mit dem Einreichen der Dissertation:
- Formloser Antrag an den Rektor: Vorschlag für Haupt- und Koreferent, Vorschlag für Fächer des Rigorosums
- Dissertation in vierfacher Ausführung
- Eidesstattliche Erklärung
- Lebenslauf
- Scheine der besuchten Veranstaltungen, Nachweis über unbenotete Veranstaltungen
- Vier qualifizierte Studienleistungen aus Seminaren (Die Anerkennung von zwei Studienleistungen, die an anderen Universitäten erworben wurden und noch nicht für das qualifizierende Studium (Mag. Theol., M.Ed.) angerechnet worden sind, ist möglich. Beachten Sie bitte die Regeln zu den Fächergruppen.)
- Nachweis für Latein-, Griechisch- und Hebräischkenntnisse
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Nihil obstat („Nichts steht im Wege“) des Ordniarius proprius (in der Regel der Ortsbischof des Wohnortes)