Fördermöglichkeiten mit Erasmus+

Die Theologische Fakultät Paderborn ist Mitglied im Erasmus+ Programm. Darüber können Aufenthalte bei Kooperationspartnern der ThF finanziell gefördert werden. Je nach länderspezifischen Begebenheiten gibt es einen bestimmten Fördersatz für verschiedene Gruppen (ab 2024):

  • Für die Gruppe 1: monatlich 600 Euro
    Dazu zählen: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden; ferner die Partnerländer Färöer-Inseln, Großbritannien, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt.
  • Für die Gruppe 2 und 3: monatlich 540 Euro
    Dazu zählen: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.

WICHTIGER HINWEIS: Ein Auslandssemester mit Erasmus+ sollte mindestens ein Jahr im Voraus mit dem Studienreferat besprochen werden, damit die nötigen Anträge gestellt werden können. Falls ein Aufenthalt an einer Hochschule gewünscht ist, die bisher keine Partnerhochschule der Theologischen Fakultät ist, sollte dies noch früher mitgeteilt werden, damit die nötigen Kooperationsvereinbarungen geprüft und ggf. abgeschlossen werden können.

Spezifische Förderung

Studierende mit geringeren Chancen (z. B. Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung ab 20, chronisch Kranke, Studierende mit Kind) erhalten 250 Euro pro Monat.

Studierende im Praktikum erhalten 150 Euro pro Monat.

Studierende ohne Reisekostenunterstützung erhalten einmalig 50 Euro, falls sie „nachhaltig/grün“ reisen.

Tag 5-14: 70 Euro pro Tag

Teilnehmende mit geringeren Chancen erhalten einmalig 100 Euro

Für nachhaltiges Reisen erhalten Teilnehmende einmalig 50 Euro

Tag 15-30: 50 Euro pro Tag

Teilnehmende mit geringeren Chancen erhalten einmalig 150 Euro

Davon unterscheidet sich zum anderen die finanzielle Förderung für eine Mobilität in Partnerländer (außerhalb Europas). Hier gilt ein fester Monatsbetrag in Höhe von 700 Euro, der ebenfalls mit Aufstockungsbeträgen für verschiedene Personengruppen zu kombinieren ist:

Fester Monatsbetrag: 700 Euro

  • Teilnehmende mit geringeren Chancen erhalten zusätzlich 250 Euro pro Monat.
  • Teilnehmende, die „nachhaltig/grün“ reisen, erhalten bis zu 6 zusätzliche Fördertage

Von Erasmus+ gefördert wird ein Aufenthalt zu Studienzwecken (SMS) oder Praktikumszwecken (SMP) für:

  • 2–12 Monate (im Magister auch bis zu 24 Monate)
  • + zeitlich unbegrenzte virtuelle Komponente
  • Gemischte Mobilität (Blended Intensity Format):
  • 5–30 Tage + verpflichtende, zeitlich unbegrenzte virtuelle Komponente mit mindestens 3 ECTS

Im Aufruf 2024 zählt diese Förderung nur für Mobilitäten in Nicht-EU Länder (Länder der Regionen 1 bis 12)

  • 10 km – 99 km                 23 Euro
  • 100 km – 499 km            180 Euro (210 Euro)
  • 500 km – 1.999 km         275 Euro (320 Euro)
  • 2.000 km – 2.999 km     360 Euro (410 Euro)
  • 3.000 km – 3.999 km     530 Euro (610 Euro)
  • 4.000 km – 7.999 km     820 Euro
  • 8.000 km und mehr        1.500 Euro
© Besim Mazhiqi

Voraussetzungen

Für eine Mobilität zu Studienzwecken:

  • Alle beteiligten Hochschulen in den Programmländern besitzen eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE); alle aufnehmenden Hochschulen in den Partnerländern sind von einer zuständigen Behörde anerkannt und haben vor Beginn der Mobilitätsphase interinstitutionelle Vereinbarungen mit der Heimathochschule geschlossen.

Für eine Mobilität zu Praktikumszwecken:

  • Die Heimathochschule ist im Besitz einer gültigen Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE); bei der aufnehmenden Organisation in einem Programm- oder Partnerland handelt es sich z. B. um:
  • öffentliche oder private Organisationen auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation
  • gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
  • Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen
  • Hochschulen in Programmländern (mit ECHE) oder von den zuständigen Behörden anerkannte Hochschulen aus Partnerländern, die vor Beginn der Mobilitätsphase eine interinstitutionelle Vereinbarung mit der Heimathochschule unterzeichnet haben

Förderung des Spracherwerbs

Eines der spezifischen Ziele des Erasmus+ Programms ist die Förderung des Spracherwerbs und der sprachlichen Vielfalt. Angebote zur Förderung sprachlicher Kompetenzen sollen die Effizienz und Wirksamkeit der realisierten Mobilitäten verbessern und Lernfortschritte erhöhen. Deshalb bietet Erasmus+ Teilnehmenden, die eine Mobilitätsaktivität durchführen, beim Fremdsprachenerwerb Unterstützung an.

Diese Unterstützung erfolgt in erster Linie durch die Erasmus+ Online-Sprachunterstützung (Online Language Support, OLS). Dieses Format ermöglicht es den Teilnehmenden, ihre Sprachkenntnisse zu bewerten, zu üben und zu verbessern und stellt eine soziale Netzwerkfunktion für gemeinsames Lernen bereit. Ferner stellt die Erasmus+ Online-Sprachunterstützung (OLS) kostenloses und frei zugängliches Sprachlernmaterial zur Verfügung.

Für alle Studierenden ist ein Online-Sprachtest sowohl nach der Auswahl bzw. vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts in der Arbeitssprache zu absolvieren. Der Sprachtest dient als Einstufungstest zur Dokumentation des aktuellen Sprachstandes der Teilnehmenden und sollte vor dem Auslandsaufenthalt und an dessen Ende stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und gegebenenfalls erzielte Fortschritte beim Spracherwerb erfassen zu können.

Weitere Informationen direkt bei Erasmus+