Sonstige Bewerber/innen, die an der Theologischen Fakultät Paderborn einzelne Lehrveranstaltungen besuchen wollen, können als Gasthörer/in im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Gasthörer/innen müssen eine angemessene Vorbildung besitzen, worüber der Rektor entscheidet. Sie sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen, können aber eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten. Der Antrag auf Zulassung muss zu Beginn eines jeden Semesters im Sekretariat der Fakultät abgegeben werden. Soll sich ein Studium als Gasthörer/in über mehrere Semester erstrecken, so ist eine Rückmeldung erforderlich.

Gasthörer/in
Für weitere Informationen und Rückfragen

Nicole Konze
